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Grundlagen zur Durchführung des Seenotrettungsdienstes


Unsere Aufgaben:

  • Rettung von Menschenleben aus Seenot und deren medizinische Erstversorgung

  • Koordinierung aller Maßnahmen im Seenotfall und bei Hilfeleistungen innerhalb des deutschen SAR (Search and Rescue)-Bereichs

  • Überwachung der UKW-Kanäle 16 und 70 für Not- und Sicherheitszwecke sowie Durchführung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehrs auf UKW im deutschen SAR-Bereich

  • Durchführung von Sicherungsaufgaben für gefährdete Schiffe und deren Besatzungen

  • Hilfe bei der Befreiung von Besatzungen von See- und Luftfahrzeugen aus unmittelbarer Gefahr

  • Transport von Kranken und Verletzten einschließlich Gewährung von erweiterter Erster Hilfe und Erstversorgung von Unfallpatienten

  • Durchführung jeglicher Tätigkeiten, die drohende Not- und Unglücksfälle zu verhüten helfen

  • Unterstützung deutscher Schiffe oder deutscher Besatzungen bei Notfällen im Ausland

  • Unterstützung der Feuerwehren bei der Brandbekämpfung im Rahmen der Möglichkeiten

  • Unterstützung des Havariekommandos bei komplexen Schadenslagen.

(Einzelheiten sind unter www.mrcc.de nachzulesen)


Für die Sicherheit des menschlichen Lebens auf See enthalten internationale Abkommen sowie entsprechende nationale Gesetze und Verordnungen grundsätzliche Bestimmungen.

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ergänzt der SAR-Einsatzplan der DGzRS (www.mrcc.de) diese Bestimmungen mit dem Ziel, die Sicherheit auf See weiter zu erhöhen und die Durchführung von Such- und Rettungsaufgaben bei Seenotfällen von See- und Luftfahrzeugen in den vom Bundesministerium für Verkehr festgelegten Seegebieten der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern.


Der SAR-Dienst auf See in der Bundesrepublik Deutschland, der DGzRS vom BMV übertragen, beinhaltet:

  • Durchführung des Such- und Rettungsdienstes auf See (Vereinbarung BMV, 11.03.82)

  • Koordinierung des Such- und Rettungsdienstes auf See durch die Seenotleitung (MRCC) Bremen (Vereinbarung BMV, 11.03.82)

  • Überwachung der UKW-Kanäle 16 und 70 für Not- und Sicherheitszwecke sowie Durchführung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehrs auf UKW im deutschen SAR-Bereich. (Übertragung durch das BMV vom 07.11.96)

  • Unterstützung des militärischen SAR-Dienstes bei SAR-Einsätzen für Luftfahrzeuge sowie Wahrnehmung der Aufgaben einer Bereichssuchstelle (Verfügung BMV, 08.08.53, Verwaltungsvereinbarung. BMV/BMVg Sept. 1969)

  • Evakuierung von Schwerkranken und Schwerverletzten an Bord von Schiffen auf See sowie die Veranlassung sofortiger medizinischer Hilfe (Briefwechselvereinbarung BMV/DGzRS, 16./21.01.96)

  • Vereinbarung mit dem Havariekommando über die Zusammenarbeit mit dem BMV/BW

  • Mitwirkung beim verkehrsbezogenen Feuerschutz im Küstenbereich im Rahmen rettungsdienstlicher und technischer Möglichkeiten (Briefwechselvereinbarung BMV, Mai 1987)

  • Auftrag im Sinne der Genfer Konvention (Der Bundeskanzler, 18.03.64)


Die internationalen Grundlagen werden gebildet durch

  • Internationales Übereinkommen von 1974/79 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. (SOLAS)

  • Internationales Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See. (SOLAS)

  • IAMSAR-Manual Volume I-III

  • Übereinkommen Nr. 164 der International Labour Organization (ILO) über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung von Seeleuten (IAO-ÜE; ILO Nr. 164, 08.10.87)

  • Genfer Konvention von 1949

  • Brüsseler Übereinkommen von 1910






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